Samstag, 25. Mai 2013

Retrodigitalisate sollten frei sein

Freudig erregt vermeldete meine Timeline, daß die Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel ihre Retrodigitalisate unter die Creative Commons Lizenz 3.0 SA stellte.

Warum ich mich nicht freue

Aus diesem Anlaß sollten wir mal über diese Lizenzen diskutieren und welche Implikationen damit verbunden sind.

Der Artikel von Leonard Dobusch „Wenn Creative Commons zu restriktiv ist: Digitalisate der Bibliotheca Augusta“ kommt zu den richtigen Schlüssen.

Die Verwendung von CC-by-SA 3.0  ist problematisch, weil in dem Lizenztext auf die Schöpfungshöhe und den Urheber abgestellt wird. Nach dt. Urheberrecht kann zB. eine Bibliothek als juristische Person, kein Urheber sein. Die Schöpfungshöhe wäre auch nicht gegeben, weil es sich bei der Digitalisierung nur um einen handwerklichen Akt, nicht um einen schöpferischen handelt.
Kurzum, die Verwendung der CC 3.0 Lizenz suggeriert dem potentiellen Nutzer, dei Bibliothek hätte Rechte, die sie objektiv aber gar nicht hat.

Im oben genannten Artikel schlägt Dobusch die CC0 von Creative Commons vor. Korrekter wäre nach CC-Richtlinien die Verwendung der Public Domain Mark.

Das eigentliche Problem

Wenn man es genau nimmt, ist die Lizensierung von Digitalisaten von Kulturgut gewordenen Schätze eigentlich eine Sauerei. Es werden damit freie Werke, die im Zuge der Digitalisierung endlich wirklich von jedem ohne Hürden genutzt werden könnten, einer uneingeschränkten Nachnutzung entzogen.

Als ich im Frühjahr diesen Jahres bei den Chemnitzer Linuxtagen war, wurde mir die Problematik der lizensierten Retrodigitalisate erst richtig bewußt. Im Vortrag von P. Koppatz kam im Erfahrungsaustausch mit dem Publikum die Verunsicherung zum Tragen. Statt zum Beispiel die Digitalisate der Bayrischen Staatsbibliotheken als Vorlagen nutzen zu können, um ehrenamtliche Projekte, wie „Rückerts Gesammelte Werke“ oder Gutenberg-Project, die eine frei zugängliche, elektronisch verfügbare und korrigierte Übertragung der Werke erreichen wollen, voranzubringen, müssen diese auf Bestände in Kanada (weil dort das Urheberrecht schon abgelaufen ist bzw. fair use-Regelung greift) oder aus dem Antiquariat zurückgreifen, wie ich dies in meinem Projekt „Bunte Bilder aus dem Sachſenlande“ tue.

Die Bayrische Staatsbibliothek hat zum Beispiel den ff. Disclaimer vorgeschaltet: "Ich versichere, die heruntergeladene Datei ausschließlich für private oder wissenschaftliche Zwecke zu verwenden.", den man per Click bestätigen muß.

Was sind private Zwecke? Zählt Veröffentlichen noch unter privat? Was, wenn ich zur Finanzierung meiner Webseite Werbebanner schalte? 

Dafür, daß wir eigentlich zu wenig Kapazitäten haben, Kulturschätze für die Nachwelt verfügbar zu halten, ein Unding. Zumal die meisten Retrodigitalisierungen von der öffentlichen Hand bezahlt werden, also von uns und unseren Steuern.

Meine Bitte


Daher meine Bitte an alle Einrichtungen, die Retrodigitalisierung durchführen, stellt Eure Digitalisate frei zur Verfügung!







Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen